Regelungsvorhaben
Gesetzesvorhaben zur europäischen CSRD-Richtlinie abwarten und Energiemittelstand aus dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich herausnehmen
Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
25.07.2025
Beschreibung:
Im Hinblick auf Planungssicherheit – besonders für den Energiemittelstand – wäre es zu empfehlen, das Gesetzesvorhaben zur europäische CSRD-Richtlinie abzuwarten. Schwellenwert bei der Berichterstattung deutlich und deutschen Energiemittelstand weitestgehend aus
dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie und des CSRD-Umsetzungsgesetzes herausnehmen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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