Regelungsvorhaben

Verlängerung der Übergangsfrist für Vergütungsminderungen bis Ende 2025

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 23.07.2025

Beschreibung:
Es soll sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der verlängerten Übergangsfrist Ausnahmeregelungen von den Gesundheitseinrichtungen geltend gemacht werden können, die einen Vergütungsabschlag verhindern. Dies soll dann zutreffen, wenn die Gesundheitseinrichtung nicht dafür verantwortlich ist, dass die Vertrauenstelle mangels Krankenversicherungsnummer kein Pseudonym der oder des Versicherten bilden kann.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507300016 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.07.2025 an:

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