Regelungsvorhaben
Verlängerung der Übergangsfrist für Vergütungsminderungen bis Ende 2025
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
23.07.2025
Beschreibung:
Es soll sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der verlängerten Übergangsfrist Ausnahmeregelungen von den Gesundheitseinrichtungen geltend gemacht werden können, die einen Vergütungsabschlag verhindern. Dies soll dann zutreffen, wenn die Gesundheitseinrichtung nicht dafür verantwortlich ist, dass die Vertrauenstelle mangels Krankenversicherungsnummer kein Pseudonym der oder des Versicherten bilden kann.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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