Regelungsvorhaben
Börsengesetz - verbesserter Informationsaustausch mit Behörden
Angegeben von:
European Energy Exchange AG (R001053)
am
22.07.2025
Beschreibung:
Die Voraussetzung zum Informationsaustausch von Börsenbetreibern mit Behörden - sowohl inländisch als auch ausländisch - im Börsengesetz sind begrenzt. Im Sinne effektiver und effizienter Märkte und deren Beaufsichtigung sollten die Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen Börsen und Behörden verbessert werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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