Regelungsvorhaben
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erleichterung des Einsatzes von Software in Schulen
Angegeben von:
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (R001222)
am
22.07.2025
Beschreibung:
Der Bund sollte mit einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes den Einsatz von Software in der Schule unterstützen. Analog zum § 27 BDSG
(der Regelung der Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken) sollte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der allgemeinen
schulischen Bildung vereinfacht werden. Folgeabschätzungen sollten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geleistet werden. Mit Hilfe einer Servicestelle „Datenschutz in der Bildung“ könnten Schulleitungen in einem komplexen Rechtsgebiet entlastet werden und sich
wieder auf die Kernfragen der Schulentwicklung konzentrieren.
- Schulische Bildung [alle RV hierzu]