Regelungsvorhaben

Einbeziehung in Fördergrundsätze des GKG-Spitzenverband für ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale Krebsberatung (BAK) e.V. (R006647) am 21.07.2025

Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband regelt in Fördergrundsätzen für ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen eine Umsetzung des § 65e SGB V. Daran ist die BAK e.V. gemeinsam mit anderen Organisationen mit zu beteiligen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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