Regelungsvorhaben

Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

Angegeben von:
Fraport AG (R002573) am 21.07.2025

Beschreibung:
Die Fraport AG setzt sich für eine dauerhafte Begrenzung der Luftsicherheitsgebühren ein. Hohe Luftsicherheitsgebühren belasten als Teil der regulativen Standortkosten die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland. Konkret spricht sich die Fraport AG gegen das Inkrafttreten der Erhöhung der Rahmengebühr zum 1. Januar 2028 aus.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 560/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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