Regelungsvorhaben
Strafverschärfung des unbefugten Eindringens in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zum Schutz der Reisenden und des Luftverkehrs
Angegeben von:
Fraport AG (R002573)
am
21.07.2025
Beschreibung:
Das Ziel besteht darin, die Strafvorschriften für das unbefugte Betreten des Sicherheitsbereichs von Flughäfen zu verschärfen. Die Fraport AG unterstützt den im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands in § 19 LuftSiG soll das vorsätzliche, unerlaubte Eindringen auf die Luftseite eines Flughafens künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Hierzu zählt auch das Ankleben auf dem Rollfeld oder auf Start- und Landebahnen sowie der Versuch solcher Handlungen. Zudem sollten keine zusätzlichen Anforderungen zur Identitätsüberprüfung von Reisenden beim Boarding aufgenommen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13350 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]