Regelungsvorhaben

Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen

Angegeben von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789) am 17.07.2025

Beschreibung:
Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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