Regelungsvorhaben
Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen
Angegeben von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789)
am
17.07.2025
Beschreibung:
Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]