Regelungsvorhaben

Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht

Angegeben von:
Bernd Westphal (R007372) am 16.07.2025

Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, insbesondere für die Mandate Hitachi Energy AG, Alzchem Trostberg GmbH, Techem, Uniper SE, Exxon Mobil Central Europe Holding, Deutsche Post AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, TÜV SÜD AG, Bayer AG und VTG GmbH geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509290116 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.09.2025 an:

    • Versendet am 25.09.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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