Regelungsvorhaben
Passive Immunprophylaxe als zielgerichtete Prävention im SGB V implementieren
Angegeben von:
SNPC GmbH (R002054)
am
16.07.2025
Beschreibung:
Anders als bei Impfungen fehlt bislang eine indikationsunabhängige gesetzliche Regelung für die passive Immunprophylaxe (nach §2 Abs. 10 IfSG), die den Zugang und die Erstattung dieser Präventionsform für immunsupprimierte Menschen systematisch absichert. Dabei zeigen bereits existierende Beispiele wie die HIV-PrEP, die Covid-19- oder auch RSV-Prophylaxe, dass passive Immunisierung für eine ausgewählte Patient:innengruppe medizinisch und gesundheitspolitisch hoch relevant ist. AstraZeneca setzt sich dafür ein, dass diese gesetzliche Lücke im SGB V geschlossen wird und insbesondere immundefiziente Patient:innen regelhaft einen Zugang zu innovativen Arzneimitteln der Prävention erhalten.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Während es für Impfungen bereits indikationsunabhängige Regelungen im Infektionsschutzgesetz gibt, fehlt eine vergleichbare Regelung für passive Immunisierung. Gemeinsam mit dem Auftraggeber setzen wir uns dafür ein, die gesetzliche Grundlage für den Zugang zu passiver Immunprophylaxe für immundefiziente Menschen strukturell zu verbessern. Ziel ist es, die Versorgungslücke im SGB V zu schließen und die Erstattung innovativer prophylaktischer Arzneimittel für immunsupprimierter Patient:innen regelhaft abzusichern.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):
Betraute Personen (1):
- Jurek Wilmes
Unterauftragnehmer/-innen (1):
-