Regelungsvorhaben

Reform des §19 Abs. 2 StromNEV

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 16.07.2025

Beschreibung:
Unser Ziel ist eine autonome, sichere, klimaneutrale und sozial verträgliche Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien sowie eine bundesweite Angleichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Reform der Regelungen zu den individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV bleibt erforderlich, um stärkere Anreize für eine flexible Stromnachfrage zu schaffen und so auf Nachfragespitzen sowie Angebotsengpässe im zunehmend erneuerbaren Stromsystem reagieren zu können.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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