Regelungsvorhaben

Erhalt der befalls-unabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien

Angegeben von:
DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (R004920) am 15.07.2025

Beschreibung:
Das Biocidal Products Committee (BPC) der ECHA hat im Mai 2025 beschlossen, die Zulassung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien in der EU nicht mehr zu genehmigen. Dies stellt den deutschen Agrarhandel vor erhebliche Herausforderungen. Die Annahme, es gäbe genügend gleichwertige Alternativen, verkennt die branchenspezifischen Anforderungen völlig. Mechanische Fallen, Cholecalciferol, CO2-Systeme oder Non-Tox-Köder sind für großflächige Lagerstrukturen weder effektiv noch praktikabel. Unabhängige Feldstudien zeigen, dass Köder mit Antikoagulanzien der mechanischen Bekämpfung weit überlegen sind – insbesondere in großflächigen Lageranlagen. Die Kombination aus Antikoagulanzien und Schlagfallen ist aktuell die wirkungsvollste Methode zur Nagerdetektion.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507150009 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.06.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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