Regelungsvorhaben

Für eine verbesserte, praktikable und verhältnismäßige Ausgestaltung der DVO (VO (EU) 2024/1781)

Angegeben von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005) am 09.07.2025

Beschreibung:
Gefordert wird eine praxisnahe und verhältnismäßige Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1781, um die Offenlegungspflichten für vernichtete unverkaufte Konsumgüter realistisch und umsetzbar zu gestalten. Insbesondere müssen branchenspezifische Besonderheiten der Textil- und Bekleidungsindustrie, wie kurze Produktlebenszyklen, Hygieneanforderungen und Schutz vor Markenmissbrauch, berücksichtigt werden. Die Berichtspflichten sollten klar, einfach und digital handhabbar sein, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren. Zudem wird eine klare Definition der betroffenen Produktgruppen und nachvollziehbare Ausnahmeregelungen gefordert, um rechtliche Sicherheit und Planbarkeit für Unternehmen zu gewährleisten.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507090014 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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