Regelungsvorhaben
Die weitgehende Stilllegung der Gasverteilernetze braucht einen Ordnungsrahmen
Angegeben von:
E.ON SE (R002309)
am
08.07.2025
Beschreibung:
Durch die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung, im Wesentlichen mit Wärmepumpen und Fernwärme, wird der Bedarf an Gasverteilernetzen in Zukunft erheblich sinken. Mit KANU 2.0 hat der geordnete, kaufmännische Rückzug begonnen – den es konsequent fortzusetzen gilt. Der gesetzliche sowie regulatorische Ordnungsrahmen muss hinsichtlich des Umgangs mit Kosten für Betrieb und Instandhaltung bei einer sinkenden Anzahl an Anschlussnehmern und -nutzern, mit Konzessionsausschreibungen und mit der perspektivischen Stilllegung zeitnah unter Beteiligung der Stakeholder festgelegt werden. Eine Stilllegung soll in der Regel keinen Rückbau des Gasnetzes zur Folge haben. Sofern erforderlich, sollte eine Freistellung der Netzbetreiber von Rückbaukosten kurzfristig gesetzlich geregelt werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]