Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Wie wir Mehrweg To-Go jetzt stärken müssen

Angegeben von:
ProjectTogether gGmbH (R005529) am 08.07.2025

Beschreibung:
Seit dem 01.01.2023 gilt in D die Mehrwegangebotspficht für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr, etwa im Mehrweg To-Go Bereich. Ein Meilenstein für den Ressourcenschutz, so schien es. Doch statt des erhoften Rückenwinds für Mehrweg To-Go macht sich inzwischen Ernüchterung breit: die Flut an Einwegverpackungen steigt weiter an, der Anteil von Mehrweg im Außer-Haus-Verzehr bleibt minimal: laut einer vom WWF Deutschland in Auftrag gegebenen Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) konnte innerhalb eines Jahres lediglich eine Steigerung von geringen 0,7 % (2022) auf nun 1,6 % (2023) verzeichnet werden. Gleichzeitig wuchs die Gesamtmenge an Verpackungsabfällen im Außer-Haus-Bereich von 13,6 Milliarden (2022) auf 14,6 Milliarden Einwegverpackungen (2023).

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507040018 (PDF - 25 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern