Regelungsvorhaben
Wie wir Mehrweg To-Go jetzt stärken müssen
Angegeben von:
ProjectTogether gGmbH (R005529)
am
08.07.2025
Beschreibung:
Seit dem 01.01.2023 gilt in D die Mehrwegangebotspficht für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr, etwa im Mehrweg To-Go Bereich. Ein Meilenstein für den Ressourcenschutz, so schien es. Doch statt des erhoften Rückenwinds für Mehrweg To-Go macht sich inzwischen
Ernüchterung breit: die Flut an Einwegverpackungen steigt weiter an, der Anteil von Mehrweg im Außer-Haus-Verzehr bleibt minimal: laut einer vom WWF Deutschland in Auftrag
gegebenen Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) konnte innerhalb eines
Jahres lediglich eine Steigerung von geringen 0,7 % (2022) auf nun 1,6 %
(2023) verzeichnet werden. Gleichzeitig wuchs die Gesamtmenge an Verpackungsabfällen im
Außer-Haus-Bereich von 13,6 Milliarden (2022) auf 14,6 Milliarden Einwegverpackungen (2023).
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2507040018 (PDF - 25 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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