Regelungsvorhaben
Konsultation der BNetzA Festlegung zur Zusätzlichkeit, §13k EnWG
Angegeben von:
decarbon1ze GmbH (R004398)
am
01.07.2025
Beschreibung:
Die Zusätzlichkeitskriterien beschreiben die Anforderungen an teilnehmende Anlagen nach §13k EnWG "Nutzen statt Abregeln". Der Konsultationsbeitrag behandelt den Umgang mit Bestands- und Neuanlagen im Segment der operativen Zusätzlichkeit und den Umgang mit Eigenverbrauch.
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]