Regelungsvorhaben

Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135) am 01.07.2025

Beschreibung:
Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die DGKJP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2504020032 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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