Regelungsvorhaben
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135)
am
01.07.2025
Beschreibung:
Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die DGKJP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.02.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-