Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Datenlieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG

Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 30.06.2025

Beschreibung:
Die BWKG spricht sich für eine Überarbeitung der bestehenden Datenlieferungspflicht nach §21 Abs 1. KHEntgG aus.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506300251 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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