Regelungsvorhaben
Sektorenübergreifende Versorgung in der Pflege
Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Im Leistungsrecht gilt bislang der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Pflege durch Angehörige wird künftig aber zurückgehen und Angebote der klassischen stationären Versorgung werden aufgrund von Personalmangel schwieriger zu realisieren sein. Es müssen Rahmenbedingungen für flexible Leistungsangebote geschaffen werden, in denen Elemente von informeller, ambulanter und stationärer Pflege kombiniert werden können, da nur mit einer Flexibilisierung der Sektorengrenzen die Pflege zukunftssicher gestaltet werden kann.
- Pflege [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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