Regelungsvorhaben

Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Angegeben von:
Amnesty International Deutschland e.V. (R003916) am 30.06.2025

Beschreibung:
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, zunächst für zwei Jahre. Ausnahmen soll es in eng begrenzten Konstellationen für sogenannte Härtefälle geben. Das Aufenthaltsgesetz soll geändert werden: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „Steuerung“ die Angabe „und Begrenzung“ eingefügt. 2. §104 Absatz 14 wird durch den folgenden Absatz 14 ersetzt: (14) „Bis zum Ablauf des [Datum des Tages und Monats der Verkün-dung dieses Gesetzes sowie die Jahreszahl des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres] wird ein Familiennachzug nach § 36a zu einer Person, der eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. Die §§22 und 23 bleiben unberührt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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