Regelungsvorhaben
Aufhebung des Verbots von Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe
Angegeben von:
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (R001874)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Wir setzen uns für die Aufhebung des Verbots von Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft aus § 1b AÜG ein. Das nicht mehr zeitgemäße Verbot schränkt die Flexibilität der Bauunternehmen ein, auf den saison- und projektbedingt wechselnden Personalbedarf zu reagieren. Durch die Aufhebung des Verbots können Bauunternehmen gezielter Arbeitskräfte einsetzen, um auf saisonale Schwankungen und projektbedingte Engpässe besser zu reagieren. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft stärken und helfen, den Fachkräftemangel in einem entscheidenden Sektor zu bekämpfen, ohne die Qualität oder Sicherheitsstandards zu gefährden.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]