Regelungsvorhaben

Kein Leistungssausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren

Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215) am 30.06.2025

Beschreibung:
Menschen im Dublin-Verfahren sollen nach einer Übergangszeit von zwei Wochen nach Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig überhaupt keine Sozialleistungen mehr erhalten. Diese Regelung soll aufgehoben werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12805 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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