Regelungsvorhaben
Kein Leistungssausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren
Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Menschen im Dublin-Verfahren sollen nach einer Übergangszeit von zwei Wochen nach Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig überhaupt keine Sozialleistungen mehr erhalten. Diese Regelung soll aufgehoben werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12805 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]