Regelungsvorhaben
Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz
Angegeben von:
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (R002036)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Damit digitale Presseangebote tragfähig bleiben, sind sie auf die freiwillige Mitwirkung ihrer Leser bei personenbezogenen Daten angewiesen, insbesondere für datenschutzkonforme Finanzierung. Presseunternehmen müssen die Kontrolle über die Einholung und Verwaltung von Einwilligungen behalten. Die Nutzung externer Dienste zur Einwilligungsverwaltung soll frei wählbar sein; ein Zwang würde die Unabhängigkeit gefährden. Zudem ist ein effektiver Schutz eigener Einwilligungsmechanismen notwendig, um sie vor Browser- oder Zugangstechnologien zu sichern, ohne hinter standardisierten Diensten zurückzustehen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12718 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]