Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Ausnahme von Ex-Produkten unter der EU-Batterieverordnung

Angegeben von:
ZVEI e.V. (R002101) am 27.06.2025

Beschreibung:
Produkte für explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Produkte), die unter die ATEX-Richtlinie fallen, erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen und sind ausschließlich für professionelle Nutzer vorgesehen. Die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542), insbesondere Artikel 11, verlangt die einfache Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien, was im Widerspruch zu den Vorgaben der ATEX-Richtlinie steht. Der ZVEI fordert eine ausdrückliche Ausnahme (Derogation) für Ex-Produkte unter Artikel 11 Absatz 2 der Batterieverordnung, um deren besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506270041 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.04.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern