Regelungsvorhaben
Regelungen zur Pflegekompetenz nachjustieren, Etablierung weiterer Regelungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen nicht sachgerecht
Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892)
am
27.06.2025
Beschreibung:
Der Katalog heilkundlicher Aufgaben sollte nicht auf die ambulante Gesundheitsversorg und auf die Langzeitpflege begrenzt werden. Die systematische Klärung und Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen muss noch weiterentwickelt werden. Die zusätzlichen Regelungen zur Etablierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in der sozialen Pflegeversicherung werden abgelehnt. Das bisherige Leistungs- und Vertragsrecht in der ambulanten Pflege ermöglicht heute bereits vielfältige Wohn- und Pflegeangebote, in Selbst- oder Trägerverantwortung.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]