Regelungsvorhaben
Finanzierung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen sicherstellen.
Angegeben von:
GermanZero e.V. (R002020)
am
26.06.2025
Beschreibung:
Das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro soll laut
Artikel 143h Grundgesetz „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche
Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ verwendet werden. Das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen und die kommenden Haushaltsgesetze müssen dahingehend gestaltet werden, dass keinerlei Geldmittel in fossile bzw. klimaschädliche Infrastruktur fließen. Stattdessen müssen die Mittel zusätzliche Klimaschutzinvestitionen finanzieren. Dafür setzen wir uns gegenüber der Bundespolitik ein.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]