Regelungsvorhaben
Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
Angegeben von:
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. (R000749)
am
25.06.2025
Beschreibung:
In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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