Regelungsvorhaben

Unterstützung der Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB, BeurkG u.a.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 25.06.2025

Beschreibung:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (11)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506250012 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.06.2025 an:

      • Bundesregierung

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