Regelungsvorhaben
Rechtspolitischer Vorschlag zur Schaffung einer digitalen Zentralstelle zur Anzeige öffentlicher Versteigerungen
Angegeben von:
Eberhard Ostermayer (R004908)
am
24.06.2025
Beschreibung:
Nach § 3 der Versteigererverordnung VerstV ist die Anzeige öffentlicher Versteigerungen bei der zuständigen Behörde zu erstatten. Die Zuständigkeit ist jedoch regional unterschiedlich geregelt (Ordnungsamt, Gewerbeamt, Gemeinde), was zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Anzeige führt. Ansprechpartner sind oft nicht auffindbar, das Verfahren ist bürokratisch und nicht mehr zeitgemäß. Analog zur Zentralstelle für Schutzschriften sollte eine bundesweit einheitliche digitale Meldestelle geschaffen werden, über die Versteigerungen zentral angezeigt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden können. Dies würde Verfahren vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren.
- öffentliche Versteigerungen aufgrund vertraglichen oder gesetzlichen Pfandrechts
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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