Regelungsvorhaben
Seefischereigesetz (SeeFischG)
Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Bremen e.V. (R004055)
am
20.06.2025
Beschreibung:
Im Seefischereigesetz §3(2) werden ausschließlich wirtschaftliche Kriterien genannt, nach denen in Deutschland die Zuteilung der Fangmöglichkeiten bemessen werden kann. Artikel 17 der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU fordert die Mitgliedstaaten dagegen auf, neben den wirtschaftlichen Kriterien auch soziale und ökologische Kriterien bei der Zuteilung von Fangmöglichkeiten anzuwenden. Diese Kriterien müssen in §3(2) SeeFischG aufgenommen werden.
Konkret: Änderung des Seefischereigesetzes, um die Diskrepanz zwischen den aktuell angewendeten Kriterien zur nationale Vergabe von Fangmöglichkeiten und den Vorgaben der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU zu beseitigen.
- Fischerei/Aquakultur [alle RV hierzu]