Regelungsvorhaben
Belange der selbstnutzenden Wohneigentümer*innen stärker berücksichtigen
Angegeben von:
Verband Wohneigentum e.V. (R002609)
am
20.06.2025
Beschreibung:
Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Flexibilisierung des Planungsrechts, kritisiert jedoch, dass die Belange selbstnutzender Eigentümer und Eigentümerinnen zu wenig berücksichtigt werden. Besonders die Zustimmungspflicht der Gemeinden, Paragraf 36a BauGB, führt zu Unsicherheit, da Fristen und Begründungspflichten fehlen. Zudem warnt der Verband vor steigenden Bodenpreisen und Infrastrukturkosten, die private Bauherren belasten könnten. Eine sozial gerechte Ausgestaltung und stärkere Berücksichtigung kleiner Vorhaben werden daher gefordert.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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