Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Lachgas und sog. K.O.-Tropfen

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 20.06.2025

Beschreibung:
Die Bundesärztekammer spricht sich auf Basis eines Antrags zum 128. Deutschen Ärztetag seit 2024 für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und eine Beschränkung der Kapselgröße für Endverbraucher auf 8 g sowie den Aufbau und Stärkung von Präventionsangeboten aus. Die Bundesärztekammer fordert darüber hinaus, dass die Abgabemenge von Kapseln mit 8 g Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel begrenzt werden soll.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 366/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506250052 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.06.2025 an:

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