Regelungsvorhaben

Beibehaltung der StoffBilV zum Schutz der Gewässer

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. (R002739) am 18.06.2025

Beschreibung:
Wir lehnen wir die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ab. Dadurch bricht eine wichtige Säule bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Kommission hinsichtlich der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie weg. Dies birgt die Gefahr, dass dieses Verfahren wiedereröffnet werden könnte und die EU-Kommission Regelungen für Deutschland definiert, die umgesetzt werden müssen. Um konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist das Wissen über die Nährstoffbilanz eines Betriebs notwendig. Aus Gründen des Gewässerschutzes plädieren wir daher, die Stoffstrombilanzverordnung so anzupassen, dass die Nährstoffein- und -ausgänge eines landwirtschaftlichen Betriebs nachvollziehbar und transparent dargestellt werden können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506180002 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.06.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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