Regelungsvorhaben
Beibehaltung der StoffBilV zum Schutz der Gewässer
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. (R002739)
am
18.06.2025
Beschreibung:
Wir lehnen wir die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ab.
Dadurch bricht eine wichtige Säule bei der Umsetzung der Anforderungen
der EU-Kommission hinsichtlich der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der
Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie weg. Dies birgt die Gefahr, dass dieses Verfahren wiedereröffnet
werden könnte und die EU-Kommission Regelungen für Deutschland definiert, die umgesetzt werden
müssen. Um konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist das Wissen über die Nährstoffbilanz
eines Betriebs notwendig. Aus Gründen des Gewässerschutzes plädieren wir daher, die
Stoffstrombilanzverordnung so anzupassen, dass die Nährstoffein- und -ausgänge eines
landwirtschaftlichen Betriebs nachvollziehbar und transparent dargestellt werden können.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Wasserwirtschaft
- StoffBilV [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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