Regelungsvorhaben

Sportinfrastruktur als förderfähig im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verankern

Angegeben von:
Hamburger Sportbund e.V. (R000262) am 17.06.2025

Beschreibung:
Der Hamburger Sportbund setzt sich dafür ein, dass Sportinfrastruktur als förderfähiger Bereich im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verankert wird. Ziel ist die Aufnahme in Ausführungsgesetze und insbesondere in das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), um gemeinnützigen Sportvereinen Investitionen in energetische Sanierung und klimagerechte Modernisierung zu ermöglichen. Sportstätten leisten einen Beitrag zur Klimaneutralität und stärken soziale Teilhabe. Der HSB nimmt hierzu Kontakt zu Bundestagsabgeordneten auf und übermittelt Stellungnahmen und bringt sich in laufende Verfahren ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen Datum des Referentenentwurfs: 02.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Nach oben blättern