Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Nationale Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie darf nicht mehr Bioenergieanlagen betreffen als EU-rechtlich erforderlich wäre.

Angegeben von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788) am 11.06.2025

Beschreibung:
Biogasanlagen adressierende Genehmigungstatbestände müssen so gestaltet werden, dass nicht aufgrund nationaler Regelungen mehr Anlagen als IED-Anlagen eingeordnet werden, als notwendig. Durchsatzkapazität für Altholz erhöhen: Unternehmen benötigen dringend Alternativen zu Wasserstoff und Direktelektrifizierung, um zu defossilisieren. Beschränkung für Altholzanlagen erzwingt Frischholz, was das Ziel der Kaskadennutzung unterläuft. Analytische Nachweisführung zur „Schwermetallfreiheit“: DIN EN ISO 17225-9:2021-10 & Grenzwerte der Tabelle 2 I4 der Norm für den Nachweis der „Schwermetallfreiheit“ sollen anerkannt werden. Zusätzliche Belastung durch Umweltmanagementsystem verhindern: EMAS oder der Norm DIN EN ISO 14001 sollen ausreichen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506110056 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.01.2025 an:

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