Regelungsvorhaben
Nationale Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie darf nicht mehr Bioenergieanlagen betreffen als EU-rechtlich erforderlich wäre.
Angegeben von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788)
am
11.06.2025
Beschreibung:
Biogasanlagen adressierende Genehmigungstatbestände müssen so gestaltet werden, dass nicht aufgrund nationaler Regelungen mehr Anlagen als IED-Anlagen eingeordnet werden, als notwendig. Durchsatzkapazität für Altholz erhöhen: Unternehmen benötigen dringend Alternativen zu Wasserstoff und Direktelektrifizierung, um zu defossilisieren. Beschränkung für Altholzanlagen erzwingt Frischholz, was das Ziel der Kaskadennutzung unterläuft. Analytische Nachweisführung zur „Schwermetallfreiheit“: DIN EN ISO 17225-9:2021-10 & Grenzwerte der Tabelle 2 I4 der Norm für den Nachweis der „Schwermetallfreiheit“ sollen anerkannt werden. Zusätzliche Belastung durch Umweltmanagementsystem verhindern: EMAS oder der Norm DIN EN ISO 14001 sollen ausreichen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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SG2506110056 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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