Regelungsvorhaben
Anpassung der C5-Äquivalenzverordnung zur Vermeidung von Risiken für Patientensicherheit sowie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (R000140)
am
10.06.2025
Beschreibung:
Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden.
-
Referentenentwurf:
C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.01.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.01.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-