Regelungsvorhaben
Umgang mit Muscheln am Ende des Verbrauchsdatum
Angegeben von:
Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V. (R000361)
am
06.06.2025
Beschreibung:
Die Vorschriften der TierSchlV zur Tötung von Muscheln sind nicht mehr zeitgemäß und führen aufgrund des Abkochens in Einzelhandelsfilialen zu einem faktischen Vermarktungsverbot für MAP-verpackte lebende Muscheln. Dies hat erhebliche wirtschaftliche Folgen für Einzelhandel, Erzeugerbetriebe und Kund*innen. Eine alternative Methode wie Hypothermie (-18°C) wird vorgeschlagen, da sie praktisch und rechtlich umsetzbar ist. Wissenschaftliche Untersuchungen, etwa für Garnelen, zeigen die Machbarkeit solcher Alternativen, weshalb eine Aktualisierung der TierSchlV gefordert wird.
- Fischerei/Aquakultur [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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