Regelungsvorhaben

Sicherung der hausärztlichen Versorgung

Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (R001265) am 05.06.2025

Beschreibung:
Internistinnen und Internisten (ohne Schwerpunkt) nehmen gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teil und leisten bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung. Dieses Potenzial könnte jedoch noch deutlich stärker ausgeschöpft werden, wenn es eine gleichberechtigte Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V für alle angehenden Hausärztinnen und Hausärzte gäbe. Aktuell sind Internistinnen und Internisten davon ausgeschlossen. Der BDI wirbt deshalb dafür, Internisten in die Förderung aufzunehmen. Dies wäre eine minimalinvasive, bürokratiearme Anpassung im SGB V, die eine Niederlassung im hausärztlichen Bereich auch für Internisten spürbar attraktiver macht und den drohenden Versorgungslücken wirksam entgegensteuert.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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