Regelungsvorhaben
Erbringung und Abrechnung nicht-ärztlicher Leistungen durch Praxisnetze
Angegeben von:
AdA - Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (R004210)
am
03.06.2025
Beschreibung:
Im Rahmen der delegierbaren ärztlichen Leistungen können zusatzqualifizierte Fachkräfte (NäPa, EVA, VeraH) selbstständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist, vornehmen. Um eine solche Fachkraft in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die “Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützen den Einrichtungen“ gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]