Regelungsvorhaben
Ärztliche Leistungserbringung durch Institutsermächtigung, z.B. §116 und weitere
Angegeben von:
AdA - Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (R004210)
am
03.06.2025
Beschreibung:
Tritt ein lokaler Versorgungsbedarf für ein medizinisches Fachgebiet auf oder droht in absehbarer Zeit einzutreten, erteilt der Zulassungsausschuss auf Antrag eine Ermächtigung zur Erbringung entsprechender Leistungen.
» Antragsberechtigung für Praxisnetze, die nach § 87 b SGBV anerkannt sind, für das entsprechende Fachgebiet in dem ein lokaler Versorgungsbedarf eingetreten ist oder in absehbarer Zeit einzutreten droht, zur Erbringung entsprechender Leistungen durch Erteilung einer Ermächtigung, soweit und solange dies zur Deckung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs erforderlich ist.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]