Regelungsvorhaben

Vergütungsregelung zur dauerhaften Sicherung der Strukturanforderungen

Angegeben von:
AdA - Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (R004210) am 03.06.2025

Beschreibung:
Mindestförderung für Praxisnetze (Strukturförderung): Laut § 87b SGB V (2) sind für Praxisnetze, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt sind, gesonderte Vergütungsregelungen vorgesehen. » Eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Strukturvoraussetzungen ist nur durch eine gesicherte Vergütungsregelung für diese Strukturen möglich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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