Regelungsvorhaben
Vergütungsregelung zur dauerhaften Sicherung der Strukturanforderungen
Angegeben von:
AdA - Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (R004210)
am
03.06.2025
Beschreibung:
Mindestförderung für Praxisnetze (Strukturförderung):
Laut § 87b SGB V (2) sind für Praxisnetze, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt sind, gesonderte Vergütungsregelungen vorgesehen.
» Eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Strukturvoraussetzungen ist nur durch eine gesicherte Vergütungsregelung für diese Strukturen möglich.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]