Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Aufnahme des Case-/Caremanagements im SGB V

Angegeben von:
AdA - Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (R004210) am 03.06.2025

Beschreibung:
Die Gesundheitsversorgung ist komplex und muss häufig interdisziplinär und fachübergreifend erfolgen, um eine qualitativ hochwertige, optimierte Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Ein strukturiertes Case-/Caremanagement erfordert eine zwischen Medizin, Pflege und weiteren Bereichen abgestimmte, koordinierte Versorgung. Nach §87b SGB V anerkannte Ärztenetze haben die strukturellen Voraussetzungen und sind mit ihrer regionalen Expertise prädestiniert dafür, diese Koordinationsleistung anzubieten und Case-/Caremanager zu beschäftigen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern