Regelungsvorhaben
Aufnahme des Case-/Caremanagements im SGB V
Angegeben von:
AdA - Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (R004210)
am
03.06.2025
Beschreibung:
Die Gesundheitsversorgung ist komplex und muss häufig interdisziplinär und fachübergreifend erfolgen, um eine qualitativ hochwertige, optimierte Behandlung für die Patientinnen und Patienten
zu ermöglichen. Ein strukturiertes Case-/Caremanagement erfordert eine zwischen Medizin, Pflege und weiteren Bereichen abgestimmte, koordinierte Versorgung. Nach §87b SGB V anerkannte Ärztenetze haben die strukturellen Voraussetzungen und sind mit ihrer regionalen Expertise prädestiniert dafür, diese Koordinationsleistung anzubieten und Case-/Caremanager zu beschäftigen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]