Regelungsvorhaben

Erhalt der Möglichkeit, Ethanol zur Infektionsprävention einzusetzen

Angegeben von:
PAUL HARTMANN AG (R000717) am 27.05.2025

Beschreibung:
Die PAUL HARTMANN AG setzt sich dafür ein, dass Ethanol weiter zur Infektionsprävention eingesetzt werden kann, obwohl im Rahmen der EU-Biozidregulierung seine potenziell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft werden (Bewertung des Ausschusses für Biozidprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA).

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2505270014 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2505270015 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2505270016 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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