Regelungsvorhaben
Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Angegeben von:
Bundesverband Rind und Schwein e. V. (R001609)
am
26.05.2025
Beschreibung:
- Im Sinne des Bestandsschutzes den eine längere Übergangszeit in puncto Anbindehaltung (10 Jahre) gewähren.
- Förderung für Videoüberwachungstechnik an kleinen Schlachthöfen prüfen
- Enthornung bei Rindern unter Verwendung aller Auflagen weiterhin unbürokratisch möglich machen. Genetisch hornlose Bullen finden breite Anwendung, trozdem Hornlos-Zucht nicht einzige Lösung. Drastische Reduktion der Vererber zieht geringere genetische Varianz und möglichen Anstieg der Inzucht nach sich/ist nicht zielführend.
- Regelungen des Aktionsplan-Kupierverzicht rechtlich verankert
- Tiere in anerkannten Zuchtbüchern in Reinzucht von §11 befreien
- Keine Kennzeichnung verendeter Ferkel, da Aufwand/Kosten zu hoch
- Straf-/Bußgeldvorchriften praxisnah gestalten
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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