Regelungsvorhaben

Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Angegeben von:
Bundesverband Rind und Schwein e. V. (R001609) am 26.05.2025

Beschreibung:
- Im Sinne des Bestandsschutzes den eine längere Übergangszeit in puncto Anbindehaltung (10 Jahre) gewähren. - Förderung für Videoüberwachungstechnik an kleinen Schlachthöfen prüfen - Enthornung bei Rindern unter Verwendung aller Auflagen weiterhin unbürokratisch möglich machen. Genetisch hornlose Bullen finden breite Anwendung, trozdem Hornlos-Zucht nicht einzige Lösung. Drastische Reduktion der Vererber zieht geringere genetische Varianz und möglichen Anstieg der Inzucht nach sich/ist nicht zielführend. - Regelungen des Aktionsplan-Kupierverzicht rechtlich verankert - Tiere in anerkannten Zuchtbüchern in Reinzucht von §11 befreien - Keine Kennzeichnung verendeter Ferkel, da Aufwand/Kosten zu hoch - Straf-/Bußgeldvorchriften praxisnah gestalten

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505260008 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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