Regelungsvorhaben

Schutzzonen für vulnerable Personen - Ergänzung im BauGB §35

Angegeben von:
gesund verNETZt e.V. (R007101) am 21.05.2025

Beschreibung:
Der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur soll gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen. Die Schließung von „Grauen Flecken“ geht aber zu Lasten von den Schwerstbetroffenen, die strahlungsarme Orte zur Vermeidung von Symptomen und zur Regeneration benötigen. Wir empfehlen, diese Bereiche als Potentialflächen für Schutzzonen für Betroffene und deren Angehörigen vorzuhalten. Der Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages zu „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ schlägt Schutzzonen für diese vulnerable Personengruppe vor. Diesen Vorschlag greifen wir, mit der vorliegenden Stellungnahme zum Planungsvorhaben "Schutzzonen für vulnerable Personen - Ergänzung im BauGB §35", auf.

Betroffene Interessenbereiche (17)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505200001 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.05.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

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