Regelungsvorhaben
Einführung eines einheitlichen Maßstabs zur Herkunftsdefinition und Einführung einer verpflichtenden Klassifizierung in § 32b WeinV
Angegeben von:
Weinbauverband Württemberg e.V. (R000316)
am
13.05.2025
Beschreibung:
Mit der Umstellung auf die neue Qualitätspyramide regelt die Weinverordnung bundeseinheitlich die Verwendung von geographischen Angaben. Es ist das Ziel unseres Verbandes, dass diese Begriffe bundeseinheitlich in allen Weinbaugebieten gleichermaßen genutzt werden. Verbraucher sollen anhand der Etiketten vergleichbare Erzeugnisse aus allen Weinbaugebieten erwarten dürfen.
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]