Regelungsvorhaben

Einführung eines einheitlichen Maßstabs zur Herkunftsdefinition und Einführung einer verpflichtenden Klassifizierung in § 32b WeinV

Angegeben von:
Weinbauverband Württemberg e.V. (R000316) am 13.05.2025

Beschreibung:
Mit der Umstellung auf die neue Qualitätspyramide regelt die Weinverordnung bundeseinheitlich die Verwendung von geographischen Angaben. Es ist das Ziel unseres Verbandes, dass diese Begriffe bundeseinheitlich in allen Weinbaugebieten gleichermaßen genutzt werden. Verbraucher sollen anhand der Etiketten vergleichbare Erzeugnisse aus allen Weinbaugebieten erwarten dürfen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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