Regelungsvorhaben

Erhalt von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 09.05.2025

Beschreibung:
Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2506190023 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  2. SG2506190025 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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